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ENERGIEEINSPARVERORDNUNG
AUSSTATTUNGSVARIANTEN:
ENEV-KOMPAKT & ENEV-SOLAR  |
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| DIE
ENEV
(Energieeinsparverordnung) |
Seit
Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung
im Februar 2002 wird
der CO²-Emission vermehrt Rechnung
getragen. Um dieses Ziel zu erreichen gibt es zwei Ansatzpunkte:
1. Mit dem Einsatz einer Solaranlage
wird vorausgesetzt, dass der Bauherr einen Teil der benötigten Energie
durch Solarkollektoren selber erzeugt und somit die CO²-Emission der
Heizungsanlage durch Einsparung der Primärenergie, wie Gas und Öl,
deutlich vermindert wird. Durch Solarkollektoren erzeugte Energie
produziert keine CO²-Emission und schont Ihren Geldbeutel.
2. Durch erhöhte Dämmung im Bereich
der erdberührenden Bauteile, wie Kellerwände und Kellerböden sowie
einer erhöhten Dämmung der Fassade und der Dachflächen wird
vorausgesetzt, dass weniger Primärenergie eingesetzt werden muss und
somit die CO²-Emission der Heizungsanlage herabgesetzt wird.
Nun haben Sie die Qual der Wahl:
Sie können zusätzlich zu der bereits hervorragenden Wärmedämmung
Ihres Hauses unter den Paketen:
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EnEv-Solar
und EnEv-Kompakt |
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wählen. |
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| ENEV
- SOLAR |
Sollten
Sie sich für die Solar-Variante entscheiden, so ist folgende
Ausstattung im Festpreis enthalten:
Auf der Sonne zugewandten Seite des Daches werden 2 Solarkollektoren der
Marke BUDERUS “Logasol Topas" installiert.
Ihr 120 Liter Brauchwasserspeicher wird durch einen 300 Liter
Brauchwasserspeicher ersetzt. Selbstverständlich erhält Ihre
Heizungsanlage eine auf die Solaranlage abgestimmte elektronische
Regelung, die nur dann zusätzliche Energie zur Aufbereitung des
Warmwassers freigibt, wenn nicht genügend Warmwasser vorhanden ist,
oder wenn die Sonneneinstrahlung nicht ausreichend ist um genügend
Warmwasser in ausreichend kurzer Zeit zur Verfügung zu stellen. |
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| ENEV
- KOMPAKT |
Sollten
Sie sich für die Kompakt-Variante entscheiden, so ist folgende
Ausstattung im Festpreis enthalten:
Alle erdberührenden Außenwände erhalten anstelle des Verfüllschutzes
aus Styroporplatten eine Dämmung aus extrudierten Hartschaumplatten gem.
Energiepass.

Alle Kellerböden erhalten anstelle des Estrichs auf Trennlage nunmehr
einen Estrich auf Wärmedämmung - einen sogenannten “schwimmenden
Estrich” - gem. Energiepass.
Die Fassadendämmung wird in einer Stärke von bis zu 160 mm (gem.
Energiebilanzberechnung) anstelle 120 mm
ausgeführt.
In einigen wenigen Fällen kann Ihr Bauvorhaben so ungünstig
ausgerichtet sein, d.h. Verschattungen durch umliegende hohe Bauwerke,
viele große Fensterflächen nach Norden oder kleine Fensterflächen
nach Süden, dass eine zusätzliche Dämmung im Bereich des Daches oder
aber eine Erhöhung der Wärmeleitgruppe (WLG) der Dämmung notwendig
wird. Hierüber gibt der Energiepass Auskunft. Sollte dies
bei Ihrem Bauvorhaben der Fall sein, so ist diese Maßnahme
selbstverständlich im Festpreis enthalten.
All diese vorbereitenden Maßnahmen ermöglichen Ihnen die Kellerräume
später in Eigenleistung - oder selbstverständlich auch schon während
der Bauzeit - mit einem geringen Aufwand zu vollwertigen Hobbyräumen
auszubauen. |
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