ENERGIEEINSPARVERORDNUNG
AUSSTATTUNGSVARIANTEN: ENEV-KOMPAKT & ENEV-SOLAR   Massivhaus


DIE ENEV (Energieeinsparverordnung)

Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung Energieeinsparverordnung ENEV im Februar 2002 wird der CO²-Emission vermehrt Rechnung getragen. Um dieses Ziel zu erreichen gibt es zwei Ansatzpunkte:

1
. Mit dem Einsatz einer Solaranlage wird vorausgesetzt, dass der Bauherr einen Teil der benötigten Energie durch Solarkollektoren selber erzeugt und somit die CO²-Emission der Heizungsanlage durch Einsparung der Primärenergie, wie Gas und Öl, deutlich vermindert wird. Durch Solarkollektoren erzeugte Energie produziert keine CO²-Emission und schont Ihren Geldbeutel.

2.
Durch erhöhte Dämmung im Bereich der erdberührenden Bauteile, wie Kellerwände und Kellerböden sowie einer erhöhten Dämmung der Fassade und der Dachflächen wird vorausgesetzt, dass weniger Primärenergie eingesetzt werden muss und somit die CO²-Emission der Heizungsanlage herabgesetzt wird.

Nun haben Sie die Qual der Wahl:
Sie können zusätzlich zu der bereits hervorragenden Wärmedämmung Ihres Hauses unter den Paketen:

EnEv-Solar und EnEv-Kompakt

wählen.
ENEV - SOLAR

Sollten Sie sich für die Solar-Variante entscheiden, so ist folgende Ausstattung im Festpreis enthalten:

Auf der Sonne zugewandten Seite des Daches werden 2 Solarkollektoren der Marke BUDERUS “Logasol Topas" installiert.
Ihr 120 Liter Brauchwasserspeicher wird durch einen 300 Liter Brauchwasserspeicher ersetzt. Selbstverständlich erhält Ihre Heizungsanlage eine auf die Solaranlage abgestimmte elektronische Regelung, die nur dann zusätzliche Energie zur Aufbereitung des Warmwassers freigibt, wenn nicht genügend Warmwasser vorhanden ist, oder wenn die Sonneneinstrahlung nicht ausreichend ist um genügend Warmwasser in ausreichend kurzer Zeit zur Verfügung zu stellen.

ENEV - KOMPAKT

Sollten Sie sich für die Kompakt-Variante entscheiden, so ist folgende Ausstattung im Festpreis enthalten:

Alle erdberührenden Außenwände erhalten anstelle des Verfüllschutzes aus Styroporplatten eine Dämmung aus extrudierten Hartschaumplatten gem. Energiepass. Energieeinsparverordnung ENEV
Alle Kellerböden erhalten anstelle des Estrichs auf Trennlage nunmehr einen Estrich auf Wärmedämmung - einen sogenannten “schwimmenden Estrich” - gem. Energiepass.
Die Fassadendämmung wird in einer Stärke von bis zu 160 mm (gem. Energiebilanzberechnung) anstelle 120 mm ausgeführt.

In einigen wenigen Fällen kann Ihr Bauvorhaben so ungünstig ausgerichtet sein, d.h. Verschattungen durch umliegende hohe Bauwerke, viele große Fensterflächen nach Norden oder kleine Fensterflächen nach Süden, dass eine zusätzliche Dämmung im Bereich des Daches oder aber eine Erhöhung der Wärmeleitgruppe (WLG) der Dämmung notwendig wird. Hierüber gibt der Energiepass Auskunft. Sollte dies bei Ihrem Bauvorhaben der Fall sein, so ist diese Maßnahme selbstverständlich im Festpreis enthalten.

All diese vorbereitenden Maßnahmen ermöglichen Ihnen die Kellerräume später in Eigenleistung - oder selbstverständlich auch schon während der Bauzeit - mit einem geringen Aufwand zu vollwertigen Hobbyräumen auszubauen.

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